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Die Absicherung der Arbeitskraft gewinnt in der heutigen Zeit zunehmend an Bedeutung. Unternehmen haben die Möglichkeit, ihren Mitarbeitenden im Rahmen einer betrieblichen Versorgungslösung wichtige Leistungen zu bieten – insbesondere durch die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung (bBU) und die betriebliche Grundfähigkeitsversicherung (bGF). 🚀
‼️💡 Wichtig zu wissen: Als Arbeitgeber müssen Sie 15 % zum Beitrag zuzahlen. Dank der Lohnnebenkostenersparnis durch die Direktversicherung entsteht Ihnen in der Regel aber keine zusätzliche Belastung – der Zuschuss wird meist komplett aufgefangen .
Somit können Sie Ihren Mitarbeitern eine Premium-Absicherung ohne Firmenkosten bieten.
Selbstverstädlich können Sie freiwillige Beiträge leisten - diese sind dann als Betriebsausgaben absetzbar.💡‼️
Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung (bBU) 🧑💼
Die bBU schützt Mitarbeitende finanziell, wenn sie ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können – unabhängig davon, ob durch Krankheit, Unfall oder psychische Erkrankung. Die Leistungen setzen ein, sobald eine ärztlich bestätigte Berufsunfähigkeit von in der Regel mindestens 50 % über einen bestimmten Zeitraum vorliegt. 🏥
Geeignet für:
📚 Akademische Berufe
🧠 Tätigkeiten mit hohen mentalen oder spezialisierten Anforderungen (z. B. Ingenieure, Ärzte, Führungskräfte)
🧑💻 Mitarbeitende in kaufmännischen Berufen oder in der Verwaltung
Betriebliche Grundfähigkeitsversicherung (bGF) 🛠️
Die bGF sichert den Verlust grundlegender Fähigkeiten wie Sehen 👀, Hören 👂, Sprechen 🗣️, Gehen 🚶 und 22 weitere Grundfähigkeiten ab. Hier steht der Ausfall definierter körperlicher oder geistiger Fähigkeiten im Vordergrund – unabhängig davon, ob die berufliche Tätigkeit noch ausgeübt werden kann oder nicht. Im Leistungsfall wird eine monatliche Rente gezahlt. 💶
Geeignet für:
🧰 Handwerksberufe
🏗️ körperlich tätige Mitarbeitende (z. B. Lagerlogistik, Bau, Pflege)
🧹 Berufsgruppen, bei denen eine BU-Absicherung schwer oder teuer ist
Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:
Leistungsauslöser:
🔹 bBU: Verlust der Fähigkeit, den zuletzt ausgeübten Beruf zu mehr als 50 % auszuüben
🔹 bGF: Verlust einzelner definierter Grundfähigkeiten, unabhängig vom Beruf
Zielgruppe:
🔹 bBU: eher akademische und kaufmännische Berufe
🔹 bGF: eher körperlich geprägte Berufe oder Mitarbeitende mit gesundheitlichen Vorbelastungen
Prämienhöhe:
🔹 bGF: häufig günstiger als eine bBU 💸
Fazit:
Die betriebliche Arbeitskraftabsicherung ist ein wichtiger Baustein in der Mitarbeiterbindung und Fürsorgepflicht eines Unternehmens. 🏢 Je nach Tätigkeit und individueller Situation der Mitarbeitenden kann die bBU oder die bGF die sinnvollere Lösung darstellen – oder beide Produkte ergänzen sich ideal im betrieblichen Versorgungskonzept. 🤝
✔ Attraktives Benefit für Fachkräfte – Ein starkes Argument für neue und bestehende Mitarbeiter.
✔ Steuerliche Absetzbarkeit – Freiwillige Beiträge sind als Betriebsausgabe absetzbar.
✔ Weniger Fehlzeiten – Finanzielle Absicherung gibt Mitarbeitern mehr Sicherheit.
✔ In der Standardvariante quasi kostenlos, da nur die Sozialversicherungsersparnis seitens des Arbeitgebers, durch die Direktversicherung, miteinfließt (15% Pflichtanteil)
✔ Arbeitskraft absichern – Schutz vor Einkommensverlust bei längerer Krankheit.
✔ Keine oder vereinfachte Gesundheitsprüfung – Zugang auch für Personen, die sonst Schwierigkeiten hätten.
✔ Günstigere Beiträge durch Gruppenverträge – Die Absicherung kostet weniger als privat.
✔ Beiträge sozialversichrungs- und steuerbegünstigt – Deutliche Ersparnis
Da die Beiträge direkt vom Bruttogehalt abgezogen werden, spart der Arbeitnehmer oft Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Ein weiterer Arbeitgeberzuschuss macht es noch attraktiver!
Die betriebliche Arbeitskraftabsicherung ist ein echter Mehrwert für Arbeitnehmer & Arbeitgeber. Unternehmen stärken ihre Attraktivität als Arbeitgeber, und Mitarbeiter erhalten eine bezahlbare Absicherung, die oft existenzentscheidend sein kann.
In unserem Beispiel zeigen wir einen KFZ-Mechaniker, 30 Jahre alt, mit einer angebotenen BU-Rente iHv 1.250€ und einem Monatsbrutto von 3.000€. Die Kalkulation erfolgt zudem mit einer "verzinslichen Ansammlung", dass heißt, am Ende der Laufzeit erhält der MItarbeiter eine Ablaufleistung, egal ob er berufsunfähig wird, oder nicht.
Der Tarifbeitrag liegt bei 103,82€.
Durch die Absicherung über den Betrieb spart der MA gesamt 40,99€ Sozialversicherung und Steuern.
Zudem erhält er in diesem Beispiel 13,54€ durch den Arbeitgeber als Pflcihtzuschuss.
Somit reduziert sich sein Monatsbeitrag auf 49,29€ (Privat 103,82€)
Zudem erhält er aufgrund der verzinslichen Ansammlung ca. 55.112€ Ablaufleistung*.
*= Ablaufleistung nicht garantiert. Die Nettorendite dieser ETF-Anlage betrug die letzten 10 Jahre "9,3%". Wir kalkulieren mit 7%. Somit unter der wahrscheinlichen Rendite.